Mitgliedschaft und Beiträge
Der Schützenverein 1979, Hochheim am Main e. V. erhebt eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Jahresbeitrags (siehe unten).
Bei Aufnahme ist der zudem anteilige Jahresbeitrag des angebrochenen Jahres im Voraus zu zahlen. Es gilt das Bankeinzugsverfahren.
Die Aufnahme setzt voraus, dass der aktive Schütze in absehbarer Zeit die Sachkundeprüfung für die Standaufsicht nach § 27 WaffG ablegt und sich bereit erklärt, Standaufsichten durchzuführen.
Bei Interesse liegt der Aufnahmeantrag im Vereinsheim aus oder lässt sich hier herunterladen.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jährlich möglich, sie muss bis spätestens zum 20. September beim Verein eingehen, um rechtzeitig beim Hessischen Schützenverband bis zum 30. September bearbeitet werden zu können. Später eingehende Kündigungen werden erst im darauffolgenden Jahr zum 31. Dezember wirksam
Aktive Mitglieder sind im Rahmen ihrer Mitgliedschaft verpflichtet im lfd. Geschäftsjahr (01. Januar bis 31. Dezember) sich an Arbeitseinsätzen zu beteiligen. Es wurden sechs verbindliche Arbeitsstunden pro Mitglied festgelegt. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 15,00 € pro nicht geleistete Stunde am Ende des Jahres in Rechnung gestellt.